Allgemeine Geschäftsbedingungen
(welche Unternehmen Nu-Swift (Schweiz) AG, Maclin SA, Total TF AG und O. Hug GmbH einschliesst)
- Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für jede Rechtsbeziehung, insbesondere für den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen die NMTH Brandschutz - welche die Unternehmen Nu-Swift (Schweiz) AG, Maclin SA, Total TF AG und O. Hug GmbH einschliesst - und dem Käufer (damit ist der Kunde gemeint) für den Kauf folgender Brandschutzprodukte:
- Feuerlöscher, Ersatzteile und Zubehör
- Wasserlöschposten
- Notleuchten
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Sicherheitsschilder
Die vorliegenden AGB finden bei Erweiterung des Sortiments auch auf weitere Produkte der NMTH Brandschutz und auf Spezialanfertigungen Anwendung. Sie gelten als angenommen, sobald zwischen die NMTH Brandschutz und dem Käufer ein Vertrag unter Hinweis auf diese Bedingungen zustande kommt. Abweichende Regelungen und/oder weitergehende Verpflichtungen sind nur durch ausdrückliche, schriftliche und auf den Einzelfall beschränkte Vereinbarungen möglich. Entgegenstehende AGB des Käufers gelten nur, wenn die NMTH Brandschutz diese ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
- Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen NMTH Brandschutz und dem Käufer , über den Verkauf von Brandschutzprodukte, kommt mündlich oder schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter der NMTH Brandschutz zustande. Schriftliche Bestätigungen können auch per E-Mail erfolgen. Im Falle einer Offertanfrage erstellt NMTH Brandschutz ein unentgeltliches Angebot, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Das Angebot ist während der gesetzten Frist verbindlich, andernfalls für drei Monate.
- Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag gemäss Art. 40a ff. Obligationenrecht (OR) zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen und ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsannahme auszuüben. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Widerrufserklärung spätestens am siebten Tag der Post übergeben wird.
- Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Mehrwertsteuer sowie Recyclings-, Versicherungs-, Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit die Parteien keine abweichende Regelung vorsehen.
- Zahlung
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Zahlungsverzug tritt automatisch nach Ablauf dieser Frist ein. Ab diesem Zeitpunkt ist NMTH Brandschutz berechtigt, einen Verzugszins von 5 % zuzüglich Spesen zu berechnen.
- Lieferfristen
NMTH Brandschutz bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Liefertermine. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind genannte Lieferfristen unverbindlich. Eine Haftung für Schäden aufgrund verspäteter Lieferung oder Installation ist ausgeschlossen.
- Lieferung
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abholung am Sitz von NMTH Brandschutz. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe oder nach 10 Tagen ab Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Käufer über. Bei Installation oder Versand gelten die entsprechenden Übergabepunkte als Gefahrenübergang. Bei höherer Gewalt (z.B. Krieg, Pandemie, Naturkatastrophe, Streik) kann NMTH Brandschutz ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich NMTH Brandschutz das Eigentum an den gelieferten Brandschutzprodukte vor. Der Käufer ermächtigt NMTH Brandschutz, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register einzutragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, verfallen allfällige gewährte Rabatte rückwirkend.
- Beanstandung
Der Käufer hat die Brandschutzprodukte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und schriftlich zu beanstanden.
- Sachgewährleistung
Als Mangel gilt ausschliesslich eine mangelhafte Funktionalität des Brandschutzproduktes. NMTH Brandschutz leistet nach Wahl Ersatz durch ein mangelfreies Produkt oder Ersatzteil. Spezialanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen, ausser es liegt ein Lieferfehler vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung/Fertigstellung, bei Ersatzteilen 6 Monate ab Ersatz.
- Haftungsbeschränkung
NMTH Brandschutz haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder rechtswidrige Nutzung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
- Garantiebedingungen für Feuerlöscher
Die nachstehenden Garantieansprüche bestehen nur, wenn der betreffende Feuerlöscher mindestens alle drei Jahre von einem bevollmächtigten Vertreter der NMTH Brandschutz gewartet wurde:
- Serie MASTER 10 Jahre
- Serie HARLAND 6 Jahre
- Serien SPRAYTEK, SAFE4U 3 Jahre
- Serie SWISS-SAFE 2 Jahre
Die Garantie umfasst ausschliesslich:
- den Feuerlöscherbehälter
- den Druckzustand bei Permanentdrucklöscher
- den Schlagstiftmechanismus
- den Schlauch mit Abstellventil
Weitergehende Garantieleistungen der NMTH Brandschutz sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
- Garantiebedingungen für Feuerlöscher und Sicherheitsbeleuchtung
Die Garantieansprüche gelten nur, wenn der betreffende Feuerlöscher bzw. die betreffende Sicherheitsbeleuchtung jährlich von einem bevollmächtigten Vertreter von NMTH Brandschutz gewartet wurde.
- Garantieausschlüsse
Die Haftung der NMTH Brandschutz entfällt in folgenden Fällen:
- Nichtbeachtung der auf dem Feuerlöscher angegebenen Gebrauchsanweisung
- Missbräuchliche oder zweckentfremdete Nutzung
- Vernachlässigung der Wartungspflichten gemäss VKF-Richtlinien
- Vorsätzliche Beschädigung
Darüber hinaus ist jegliche Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, ausgeschlossen. Die Haftung der NMTH Brandschutz ist in jedem Fall auf den im Vertrag festgelegten Kaufpreis der betreffenden Ware beschränkt.
- Wartungs- und Kontrollpflicht
Gemäss den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), sind Feuerlöscher regelmässig zu warten und Instand zu halten, mindestens alle drei Jahre, und die Sicherheitsbeleuchtung jährlich, gemäss den Herstellerangaben. Wasserlöschposten müssen jährlich gemäss der Norm SN EN 671-3 gewartet werden. Um die einwandfreie Funktion Ihres Brandschutzprodukts im Notfall zu gewährleisten, empfiehlt NMTH Brandschutz den Abschluss eines Wartungsvertrags.
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort ist der Sitz von NMTH Brandschutz, Johann-Renfer-Strasse 58, CH-2504 Biel/Bienne. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten gilt für beide Parteien Gerichtsstand CH-2504 Biel/Bienne, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
Gültig ab 01.09.2025